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AGB

  • Anzahl der Abnah­men Kor­rek­tur­läu­fe
  • Ablauf Mate­ri­al­lie­fe­rung – Unbe­dingt ter­mi­nie­ren Dann Pro­gram­mie­rung Umset­zung

Pro­jekt­ab­lauf

Nach Auf­trags­er­tei­lung erhält der Kun­de eine Pro­jekt­pla­nung. In der Projektplanung/Rebriefing sind Ergeb­nis­se aus den Bespre­chun­gen umge­setzt. Dazu gehört die Zeit­pla­nung und wei­te­re Abspra­chen, wie Mate­ria­len und Infos vom Kun­den gelie­fert wer­den.

Pro­jekt­dau­er

Das Ange­bot basiert auf einer kon­ti­nu­ier­li­chen Pro­jekt­be­ar­bei­tung mit ent­spre­chen­der Ter­min­pla­nung. Soll­te das Pro­jekt über län­ge­re Zeit ruhen, ist eine neue Ein­ar­bei­tung erfor­der­lich. Hier­für kön­nen zusätz­li­che Kos­ten ent­ste­hen.
Wäh­rend des Pro­jek­tes sind Aktua­li­sie­run­gen und Pfle­ge des Auf­tritts inklu­si­ve. 
Soll­te das Pro­jekt über län­ge­re Zeit ruhen, kön­nen Kos­ten für die War­tung der Web­site anfal­len

Mate­ri­al­lie­fe­rung (Text, Bil­der, Vide­os, Sounds).

Wenn nichts ande­res schrift­lich ver­ein­bart :

  • Dem Kun­den wird zu Mate­ri­al­lie­fe­rung ein Drop­Box oder goog­le Dri­ve account/Webspace zu Ver­fü­gen gestellt. Hier kann der Kun­de bis zum geplan­ten Stich­tag (Mate­ri­al­lie­fe­rung) das Mate­ri­al in die ent­spre­chen­der Struk­tur­ver­zeich­nis­se hoch­la­den.
    Alter­na­tiv kön­nen die Daten per Wetrans­fer oder per USB Stick über­mit­telt wer­den
  • Tex­te wer­den als bear­beit­ba­re Tex­te gespei­chert (z.B. Word). Wenn die Tex­te erfasst wer­den müs­sen ent­ste­hen zusätz­li­che  Kos­ten
  • Der Kun­de ver­si­chert für die Mate­ria­len ent­spre­chen­de Nut­zungs­rech­te zu haben.
  • Lie­fe­run­gen per Mail oder Whats­App oder ande­re Kanä­le sind zu ver­mei­den.

PROJEKTKOSTEN

  • Ände­rungs­wün­sche, die wäh­rend der Pro­jekt­ent­wick­lung auf­tre­ten kön­nen und außer­halb des geschätz­ten Umfangs lie­gen, wer­den sepa­rat bespro­chen und geschätzt oder nach dem „Time & Material“-Ansatz auf der Grund­la­ge des Stun­den­sat­zes von ent­wi­ckelt.

ZAHLUNGEN UND RECHNUNGSSTELLUNG

Zah­lungs­wei­se: Wenn nichts ande­res schrift­lich ver­ein­bart :

bei Pro­jek­ten bis € 3000,-

  1. 50 % – als Vor­aus­zah­lung. Die eigent­li­che Ent­wick­lung des Pro­jekts beginnt mit dem Erhalt der Vor­aus­zah­lung des Pro­jekts.
  2. 50 % – die Schluss­zah­lung nach Abschluss und Abnah­me des Pro­jekts.

bei Pro­jek­ten ab € 3000,-

  1. 30 % – als Vor­aus­zah­lung. Die eigent­li­che Ent­wick­lung des Pro­jekts beginnt mit dem Erhalt der Vor­aus­zah­lung des Pro­jekts.
  2. 40% – WP Instal­la­ti­on /  Inter­facde­sign / Navi­ga­ti­on / Foo­ter / Tem­pla­tes
  3. 30 % – die Schluss­zah­lung nach Abschluss und Abnah­me des Pro­jekts.

Rech­nun­gen wer­den vom Unter­neh­men zur Zah­lung an den Kun­den gesen­det. Die Zah­lung ist bei Erhalt fäl­lig und nach 7 Werk­ta­gen nach Erhalt einer Rech­nung über­fäl­lig. Der Kun­de bleibt allein ver­ant­wort­lich und haft­bar für die recht­zei­ti­ge Über­wei­sung aller an das Unter­neh­men fäl­li­gen Zah­lun­gen, unab­hän­gig davon, ob der Kun­de Zah­lun­gen von Drit­ten erhält.

ANNAHME

  • Nach der end­gül­ti­gen Lie­fe­rung des Pro­jekts durch das Unter­neh­men an den Kun­den hat der Kun­de eine Kalen­der­wo­che Zeit, um dem Unter­neh­men ein Feed­back zu geben. Gibt der Auf­trag­ge­ber inner­halb einer (1) Kalen­der­wo­che nach Lie­fe­rung kei­ne Rück­mel­dung, gilt das Pro­jekt als abge­nom­men.

GARANTIEZEIT

Die Gewähr­leis­tungs­frist beträgt einen (1) Monat, in dem das Unter­neh­men die Feh­ler­be­sei­ti­gung aller nach der Abnah­me des Pro­jekts fest­ge­stell­ten Pro­ble­me durch­führt, außer in Fäl­len, in denen die Feh­ler­be­sei­ti­gung als zusätz­li­che Funk­tio­na­li­tät in Bezug auf den ursprüng­li­chen Umfang betrach­tet wird.

LAUFZEIT/KÜNDIGUNG

Die Ver­trags­dau­er ist durch die Dau­er des Pro­jekts begrenzt, ein­schließ­lich eines (1) Monats Garan­tie­zeit­raums. Die Dau­er des Pro­jekts kann ent­spre­chend dem gegen­sei­tig ver­ein­bar­ten zusätz­li­chen Pro­jekt­um­fang ver­län­gert wer­den, der vom Kun­den ange­for­dert wird. Die­se Ver­ein­ba­rung kann im Fal­le der Nicht­er­fül­lung der Zah­lungs­be­din­gun­gen sofort ent­we­der vom Kun­den oder vom Unter­neh­men gekün­digt wer­den. Wird der Ver­trag vor­zei­tig gekün­digt, hat der Auf­trag­ge­ber nur die bis zum Kün­di­gungs­ter­min erbrach­ten Leis­tun­gen zu bezah­len.

IP-RECHTE

Alle geis­ti­gen Eigen­tums­rech­te für das Ergeb­nis des Pro­jekts im Rah­men die­ser Ver­ein­ba­rung gehö­ren aus­schließ­lich dem Kun­den, nach­dem die voll­stän­di­ge und voll­stän­di­ge Zah­lung für das Pro­jekt und die abge­schlos­se­nen Pro­jekt­leis­tun­gen dem Kun­den zur Ver­fü­gung gestellt wur­den, sobald die geis­ti­gen Eigen­tums­rech­te auf den Kun­den über­tra­gen wur­den.

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